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Re: Version 4.32
Verfasst: 28.07.2025, 13:28
von DirkB
Frank Cella hat geschrieben: ↑28.07.2025, 11:41
Du bist der wichtige Mensch hier. Wenn ich dich etwas frage, weil es um dein System geht, dann erwarte ich ...
christian hat geschrieben: ↑28.07.2025, 12:12
entschuldigung, aber warum antwortest ausgerechnet Du mir auf meine Frage an Dirk?
So ist das mit öffentlichen Foren: jeder darf mitdiskutieren und auch Fragen beantworten. Im Sinne von "Anwender helfen Anwender" (so steht es auch auf der Startseite).
Manche machen das sehr aktiv schon über Jahre und ich bin auch dafür dankbar, dass sie sich freiwillig hier engagieren und einbringen. Ahnenarmin ist mit weit über 1.000 Beiträgen hier einer der aktivsten.
Das Ahnenblattportal war nie als Kommunikationsweg "Anwender fragen - Entwickler antwortet" gedacht, sondern sollte mich von der Idee her vor zu vielen Supportaufgaben befreien, damit ich mich intensiver um die Programmentwicklung kümmern kann.
- Dirk
Re: Version 4.32
Verfasst: 28.07.2025, 14:40
von christian
Hallo Dirk,
vielen Dank. Ich werde es einmal versuchen und berichten.
Re: Version 4.32
Verfasst: 28.07.2025, 15:10
von christian
Hier also mein Bericht,
nach eingehender Kontrolle stellte ich fest, daß das Ereignis "Namensschenkung" aus der Auswahlliste verschwunden war.
Die Kontrolle bei den Personen, bei denen ich ein solches Ereignis eingetragen hatte, zeigte das Ereignis an, war aber nicht bearbeitbar.
Nach erstellen des Ereignisses in der Auswahlliste, wieder volle Funktion.
Grüße
Christian
Re: Version 4.32
Verfasst: 30.07.2025, 12:09
von christian
Noch einmal Namensschenkung
In allen Beiträgen, auch den meinigen, war immer nur die Rede von den Kinder die jemand, in der Regel die Mutter, mit in eine Ehe brachte, und das Kind dann den Familiennamen des Ehegatten bekam. Es gibt aber auch andere Fälle, z.B. Eine Schwester übernimmt mit ihrem Ehegatten das uneheliche Kind iher Schwester als Pflegeeltern, nach dem Tode der Mutter kann das Kind den Familiennamen der Pflegeeltern bekommen, ohne Adoption. Wie gebt ihr das denn ein? Das ging nach § 1706 BGB, der heute gestrichen ist.
Auf eure Antwort gespannt
Christian