4 Wörter in einem Amtsschreiben

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Michal
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4 Wörter in einem Amtsschreiben

Beitrag von Michal »

Hallo allerseits!

Bisher habe ich in dieses Forum stets auf der Suche nach interessanten Rätseln reingeschaut. Diesmal hoffe ich selbser auf geniale Einfälle anderer Liebhaber von alten Kritzeleien...

Zur Sache: es ist ein Amtsschreiben aus dem Jahre 1785, in dem sich ein Bauer ("Colonist") an ein "Kreysamt" wendet, um seinen Erbsantheil zu erlangen. Mit roter Linie habe ich 4 Wörter unterstrichen, die ich nicht, bzw. nicht vollständig zu entziffern vermag. Sieht da jemand mehr?

Anonsten lautet der Inhalt:

"Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysamte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen …?tsstelle zu? den? …? vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Sonder-"
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ahnenarmin
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Beitrag von ahnenarmin »

Hallo Michal,
Vorschlag:

Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysb[e]amte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen Landsstelle zu den End vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Sonder-"

Gruß

Armin
Michal
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Beitrag von Michal »

@ Armin:

Danke für den schnellen Vorschlag. Mit der "Landsstelle" habe ich weiterhin Zweifel (weil dieses Wort für mich eindeutig ein T enthält). Die anderen drei Wörter aus Deinem Vorschlag scheinen tatsächlich so geschrieben zu sein. Aber: welchen Sinn ergibt dieses ZU DEN END?
Burkhard

Beitrag von Burkhard »

Hallo Michal,
ein Versuch von mir:
"... bey seiner hohen L amtsstelle (= Landesamtsstelle) zu dem (= zudem = zusätzlich) vorwortlich zu unterlegen ..."
Burkhard
Burkhard

Beitrag von Burkhard »

Oh, ein Wort vergessen:
"... zu dem Euch vorwortlich zu unterlegen"
Gast

Beitrag von Gast »

@Burkhard: Danke für deinen verbessernden Beitrag!

Nach deiner Ergänzung lautet jetzt der Text:

"Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysamte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen L amtsstelle zu dem Euch vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Sonder-"

Tatsächlich, mit der entschlüsselten Abkürzung "L(andes)amtsstelle" sieht es schon besser aus! Doch weiterhin fehlt mir der logische Zusammenhang: Das Kreisamt wird gebeten, seine Bitte beim Landesamt zu unterlegen. Wie ist jedoch das Personalpronomen "Euch" logisch einzuordnen? Vielleicht: "die Bitte unterlegen" + "Euch unterlegen"?

Diese Frage ist für mich jetzt nicht mehr dringend. Aber wenn jemand noch zu einer Erklärung kommt, bitte um Bescheid! :-)
Michal
Beiträge: 41
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Beitrag von Michal »

Als "Gast" habe ich, Michal, geschrieben (ohne zu bemerken, dass ich nicht eingeloggt bin.) :-)
clarkHH
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Beitrag von clarkHH »

Die "L(?)amtsstelle" sollte nicht buchstabengetreu interpretiert werden.
Solche (Flüchtigkeits)fehler waren und sind weit verbreitet.
Nur "Amtsstelle" macht logisch und inhaltlich einen Sinn, der lesbar ist. :wink:
Gruß clarkHH
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Chlodwig
Super Moderator
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Beitrag von Chlodwig »

Hallo Michal,

hier noch eine Version, die den Sinn näher bringt (ahnenarmin lag mit dem "End" richtig):

"Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysamte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen Amtsstelle zu dem End (=mit dem Ziel) vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Forder-"

Nur die "hohe Amtsstelle" macht auch mir Kopfzerbrechen. Das Wort beginnt jedenfalls nicht mit einem L (s. "Löbl.").

Mehr Text wäre hilfreich, aber der Sinn ist wohl schon klar.

Chlodwig
Gruß, Chlodwig
Michal
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Beitrag von Michal »

@@ Chlodwig & clarkHH:

Danke für Eure Überlegungen! Besser kann der Text wohl nicht mehr werden. Sehr wertvoll ist die Entsprechung "zu dem End" = "mit dem Ziel" sowie der indirekte Hinweis, dass es ein Landesamt im 18 Jh. wahrscheinlich nicht gab. Hiermit beende ich meine Suche nach dem Sinn des Inhalts. Danke allen Beitragenden!
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